Sonntag, 14. Dezember 2008

Reise-Rechtliches

Katalogpreis für Reisen ist nicht bindend

Seit dem 01. November 2008 gilt eine Verordnung des Bundesjustizministeriums, die sich mit den Preisen in Reisekatalogen beschäftigt. (4. BGB-InfoVÄndV) Darin wird festgelegt, dass Reiseveranstalter unter bestimmten Voraussetzungen die in den Katalogen abgedruckten Preise für eine Reisebuchung nachträglich erhöhen dürfen. Eine der notwendigen Voraussetzungen dafür ist: Der Reiseveranstalter muß im Katalog auf eine mögliche Änderung der Reisepreise hinweisen.


Fluganullierung

Sind Flugpassagiere wegen der Anullierung ihres Fluges zu einer zusätzlichen Übernachtung gezwungen, müssen die betroffenen Fluggesellschaften ihren Passagieren ein Hotelzimmer vermitteln. Wenn das nicht geschieht, so stellte das Amtsgericht Dortmund (Az. 431 C 11621/07) jetzt klar, haben die Passagiere Anspruch auf Ersatz des Hotelpreises. Allerdings darf dieser Ersatzanspruch nicht mit dem Ausgleich verrechnet werden, der den Flugpassagieren wegen der Anullierung der Flüge zusteht.

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