Sonntag, 14. Dezember 2008

Reise-Rechtliches

Katalogpreis für Reisen ist nicht bindend

Seit dem 01. November 2008 gilt eine Verordnung des Bundesjustizministeriums, die sich mit den Preisen in Reisekatalogen beschäftigt. (4. BGB-InfoVÄndV) Darin wird festgelegt, dass Reiseveranstalter unter bestimmten Voraussetzungen die in den Katalogen abgedruckten Preise für eine Reisebuchung nachträglich erhöhen dürfen. Eine der notwendigen Voraussetzungen dafür ist: Der Reiseveranstalter muß im Katalog auf eine mögliche Änderung der Reisepreise hinweisen.


Fluganullierung

Sind Flugpassagiere wegen der Anullierung ihres Fluges zu einer zusätzlichen Übernachtung gezwungen, müssen die betroffenen Fluggesellschaften ihren Passagieren ein Hotelzimmer vermitteln. Wenn das nicht geschieht, so stellte das Amtsgericht Dortmund (Az. 431 C 11621/07) jetzt klar, haben die Passagiere Anspruch auf Ersatz des Hotelpreises. Allerdings darf dieser Ersatzanspruch nicht mit dem Ausgleich verrechnet werden, der den Flugpassagieren wegen der Anullierung der Flüge zusteht.

Sonntag, 7. Dezember 2008

Weihnachtsangebot für Vermieter von Ferienobjekten

Sie sind Vermieter eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung, von Urlaubszimmern oder einer anderen Urlaubsunterkunft und suchen nach einer preisgünstigen Gelegenheit, Ihr Ferienobjekt im Internet einem interessierten Publikum zu präsentieren?

Dann sollten Sie sich dieses Angebot nicht entgehen lassen!

Noch bis einschließlich 31.12.2008 haben Vermieter im Rahmen einer Weihnachtsaktion die Möglichkeit, Ihre Ferienunterkünfte kostenlos und dauerhaft im Internet anzubieten. Und das Ganze sogar auf 2 Portalen für Ferienunterkünfte weltweit: bei www.der-urlaubsmarkt.de und bei www.urlaubs-zimmer.de .

Mit einer einmaligen Registrierung ist es anschließend möglich, eine unbegrenzte Anzahl von Urlaubsunterkünften einzustellen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder auch nur ein Zimmer zu vermieten haben. Und es ist auch egal, wo sich Ihr Ferienobjekt befindet - tragen Sie es einfach unter dem entsprechenden Kontinent und Land ein. Ferienunterkünfte können hier weltweit angeboten werden.

Jedes einzelne Feriendomizil kann dabei ausführlich beschrieben und dargestellt werden. Um dem Urlauber ein besseren Eindruck von Ihrer Unterkunft zu geben, können 6 Bilder dazu veröffentlicht werden. Sie können Ihr Ferienobjekt so oft Sie wollen als Lastminute-Unterkunft einstellen und diese Funktion auch jederzeit bei Vermietung wieder deaktivieren, ebenso können Sie einen Belegungskalender anzeigen lassen.
Die Vermietung und der Kundenkontakt läuft direkt über Sie als Vermieter, alle Anfragen werden automatisch an Sie weitergeleitet. Auch bei einer zustandegekommenen Vermietung haben Sie keine weiteren Kosten: die Vermietung ist absolut provisionsfrei.

Sie erhalten also als kleines Weihnachtsgeschenk einen dauerhaften Eintrag für Ihr Ferienobjekt, der Ihnen keine weiteren Kosten verursacht!

www.der-urlaubsmarkt.de/fewo
www.urlaubs-zimmer.de